Dr. Ernst Jacobson wurde am 26. Mai 1884 in Hildesheim geboren. Sein Vater, Joseph Jacobson, arbeitete als Kaufmann. Seine Mutter hieß Johanna Jacobson, geb. Güdemann. Ernst war der zweitälteste von insgesamt vier Kindern. Die Familie pflegte den jüdischen Glauben und war seit 1873 in der Friesenstraße 20 ansässig.

Ernst Jacobson war seit 1893 Schüler des Königlichen Gymnasium Andreanums. Da er in der Nähe der Schule wohnte, bestritt er den Schulweg höchstwahrscheinlich auch zu Fuß. Seit 1900 war er Schüler der Prima.

In der Prima gab es außer ihm noch einen weiteren Schüler, der jüdischen Glaubens war.

Im Jahr 1902 legte Dr. Jacobson seine Reifeprüfung ab und verließ das Andreanum mit dem Ziel, Jura zu studieren.

Sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Jena schloss er sehr erfolgreich im Alter von nur 21 Jahren ab.

Im Anschluss wurde er Referendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle. 

Seit dem Jahr 1907 lebte Dr. Jacobson in Osnabrück. Von dort promovierte er mit einer Arbeit über "Die Kollisionsklausel beim Legalübergang" an der Universität Jena. Am Anfang des Jahres 1911 schloss er sein Referendariat mit dem Erhalt des "Patents zum Gerichtsassessor" ab und wurde am 20. Januar 1911 Rechtsanwalt in Osnabrück. Während der Zeit des Ersten Weltkrieges war Dr. Jacobson als Frontsoldat tätig. Er war Unteroffizier in der kaiserlichen Armee. Nach Ende des Krieges kehrte er nach Osnabrück zurück.

Ab 1919 führte er mit seinem nichtjüdischen Partner Dr. Friedrich Köster in seinem Haus in der Wittekindplatz 1a erfolgreich eine private Anwaltspraxis. Außerdem war Dr. Jacobson „bis 1938 länger als 18 Jahre“ Vorstand der Synagogengemeinde Osnabrück engagiert. Im Jahr 1922 wurde er zum Notar ernannt und heiratete Magarete, geb. Mosheim. Aus der Ehe entstammten zwei Kinder: die am 3. September 1921 geborene Tochter Else und der am 15. Januar 1928 geborene Sohn Rudolf.

Bereits im April 1933 postierte sich die SA vor Jacobsons Kanzlei, um Klienten "abzuschrecken". Nachdem ihm bereits zeitweise der Zutritt zum Amtsgericht verboten worden war, erhielt Dr. Jacobson am 10.06.1933 seine Entlassung aus dem Amt des Notars. Im Januar 1934 musste er seine Partnerschaft mit Dr. Friedrich Köstner aufgeben und ab September 1938 wurde ihm endgültig jede Betätigung als Rechtsanwalt verboten. Dr. Jacobson bemühte sich mit seiner Familie, in die USA zu emigrieren. Dafür wurden insgesamt 42.282 Reichsmark „Fluchtsteuer“ aufgewendet. Aber am 8. Oktober 1938 wurde der Rechtsanwalt in seinem Schrebergarten tot aufgefunden. Laut offiziellen Berichten handelte es sich um einen Suizid. Seiner Frau Magarete und den beiden Kindern gelang 1939 die Emigration nach New York.

Am 12. Oktober 1938 wurde Dr. Jacobson in seinem Geburtsort Hildesheim, auf dem jüdischen Friedhof, beerdigt. 70 Jahre später, am 18. August 2008, wurden für ihn und seine Familie Stolpersteine verlegt. Die Stolpersteine befinden sich in der Osnabrücker Innenstadt auf dem Berliner Platz.

Elif Aktay, Q1, (2020/2021)

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